ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

tirol24.online/Daniel Liebl - Stand November 2023

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Inhaber von tirol24.online, Daniel Lieb als Fotograf und dem jeweiligen Medienunternehmen, der Fotoagentur bzw. dessen Vertreter als Vertragspartner. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

2. Vertragspartner sind Unternehmer als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

3. Sollten ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern abgeschlossen werden, so gelten diese Geschäftsbedingungen soweit, als sie zwingenden Bestimmungen nicht widersprechen.

4. Abweichende, entgegenstehende und ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, außer ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

5. Sämtliche Tätigkeiten, die das Tätigkeitsfeld des Fotografen umfassen, sohin das Angebot, die Herstellung und die Lieferung von Fotografien, Diafilmen oder anderen Formen von Abbildungen unabhängig vom jeweiligen Trägermedium (Lichtbilder) sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an eben diesen Werken durch Herunterladen von der Datenbank tirol24.online (Datenbankinhalt) werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

§ 2 Urheberrechtliche Bestimmungen

1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1 und 73 ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) an den Lichtbildern gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt.

2. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall einfache und keine exklusiven wie insbesondere Erstabdrucks- oder ausschließliche Nutzungsrechte sowie eine nicht übertragbare Nutzungsbewilligung an den Lichtbildern innerhalb der vereinbarten Grenzen (insbesondere hinsichtlich Auflageziffern, zeitlicher und örtlicher Beschränkung). Sofern es sich beim Vertragspartner um eine Presseagentur handelt, umfasst der vereinbarte Zweck eine Auflage in Papierund elektronischer Form.

3. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Speicherung von Lichtbildern in Onlinedatendanken, elektronischen Archiven, im Internet, oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Vertragspartners bestimmt sind, ist nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner zulässig.

4. Ebenso bedarf jede Änderung des Lichtbildes der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem – dem Fotografen bekannten – Vertragszweck erforderlich ist.

5. Alle Schutzrechte an der Datenbank (insbesondere §§ 76c ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Die Entnahme und/oder Weiterverwendung von Datenbankinhalten in ihrer Gesamtheit oder eines in quantitativer oder qualitativer Hinsicht wesentlichen Bestandteils der Datenbank bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

6. Der Vertragspartner hat die Weitergabe von Datenbankinhalten an Dritte zu unterlassen und alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der an den Datenbankinhalten bestehenden Urheberrechte zu gewährleisten.

7. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch, vertragswidriger Nutzung, Überschreitung der eingeräumten Zugriffs- und Nutzungsrechte und sonstigen Störungen zu ergreifen.

8. Der Fotograf wird die Lichtbilder ohne Rechtspflicht archivieren, diesem steht das Eigentum an den Lichtbildern sowie an den Datenbankinhalten zu.

9. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyright- Vermerk im Sinne des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar) unmittelbar beim Lichtbild bzw den Datenbankinhalten und diesen eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Lichtbild: tirol24.online

Dies gilt insbesondere auch bei erlaubter Weitergabe an Dritte, bei der Herstellung von Vervielfältigungen bzw bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

10. Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf nach Maßgabe der §§ 81 ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Im Fall der Verletzung der Pflicht zur Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden ungeachtet eines hinzukommenden Vermögensschaden zumindest ein Betrag in Höhe des angemessenen Entgeltes zu. Im Falle einer schuldhaften Verletzung der Pflicht zur Herstellerbezeichnung bzw der Verpflichtungen des Vertragspartners entsprechend § 2 dieser AGB`s steht zumindest die doppelte Höhe des gebührenden Entgeltes nach § 86 UrhG zu.

11. Eine davon abweichende Nutzung bzw Verwendung der Lichtbilder und Datenbankinhalte wird nur dann wirksam, wenn ihr der Fotograf ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

1. Der Fotograf hält ausdrücklich fest, die von ihm bereitgestellten Datenbankinhalte sorgfältig geprüft zu haben. Jedoch kann der Fotograf für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenbankinhalte keine Gewähr und Haftung übernehmen. Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, sind Schadenersatzansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn, die auf die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung von Lichtbildern oder Datenbankinhalten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

2. Dem Vertragspartner gegenüber wird eine allfällige Haftung des Fotografen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Fotograf schad- und klaglos zu halten, wenn er aus Schadensereignissen, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder Verwendung der Lichtbilder bzw Datenbankinhalte stehen, von dritten Personen zur Haftung herangezogen wird.

§ 4 Zahlung

1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten, die diesen AGB`s beigeschlossen sind, sonst ein angemessenes Honorar entsprechend den branchenüblichen Stundensätzen zu.

2. Der Fotograf hat zusätzlich Anspruch auf Vergütung von überdurchschnittlich organisatorischem oder vorbereitendem Aufwand, wenn ein solcher im Auftrag oder Interesse des Vertragspartners anfällt.

3. Der Fotograf hat weiters Anspruch auf gesonderte Bezahlung aller Material- und sonstiger Kosten (Reisekosten, Produkte, Aufenthaltsspesen, etc). Sofern der Fotograf im Rahmen der Vertragserfüllung erforderliche Wegstrecken mit seinem Privatfahrzeug zurücklegt, steht ihm dafür das amtliche Kilometergeld zu.

4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung bzw Rechnungslegung innerhalb von 7 Tagen das vereinbarte Honorar sowie die Material - und sonstigen Kosten zu bezahlen, außer einzelvertraglich wurde eine längere Frist vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.

5. Der Vertragspartner hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz ab Rechnungsfälligkeit zu verzinsen. Der Fotograf behält sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

7. Der Fotograf ist berechtigt, erfolgte Zahlungen des Vertragspartners zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf Kapital anzurechnen.

8. Davon abweichende Zahlungsbedingungen werden nur dann wirksam, wenn der Fotograf ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 5 Datenschutz

1. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Fotografen örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

3. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Fotografen in 6122 Fritzens, Föhrenweg 6. Im Falle der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

Fritzens am 21.11.2023